Pam's Ruderschule GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Pam’s Ruderschule (PRS)

Die AGB als PDF:   AGBderPamsRuderschule.pdf 
 
 
 
1. Organisation
 
Pam’s Ruderschule GmbH (PRS), Schulhausstrasse 20, 8704 Herrliberg
E-Mail: pamsruderschule@gmx.ch, Homepage: www.pamsruderschule.ch, Telefon: Pamela: 079 652 09 01
 
2. Mitarbeiter (Coach)
 

Inhaberin der PRS ist Pamela Weisshaupt, welche auch die PRS führt. Weitere Coaches sind möglich.

 

3. Unterrichtsorte
 

- SC Küsnacht, Zehntentrotte, Theodor-Brunner-Weg 4, 8700 Küsnacht

Es gelten ergänzend die jeweiligen Hausordnungen.

 

Weitere Unterrichtsorte je nach Anfrage und Offerte sind möglich.

 

4. Versicherung
 

Die Teilnahme an den Aktivitäten der PRS erfolgt auf eigenes Risiko.

 

Ausreichender Versicherungsschutz insbesondere eine Haftpflichtversicherung zur Deckung allfälliger Obhutschäden
an Sportgeräten und Ruderboote ist Sache des Kunden.

 

Die PRS lehnt jede Haftung für Unfälle, Verluste oder Schäden ihrer Kunden ab. Insbesondere die Unfälle, Verluste
oder Schäden die aus einer Missachtung der Weisung der Coaches entstehen.

 

Bei den Aktivitäten und Reisen ins Ausland muss auf zusätzlichen Versicherungsschutz selbst geachtet werden.


5. Sicherheit
 
Gesetzliche Bestimmung (CH): Rettungswestenpflicht gilt ausserhalb der Uferzone (>300m) auf stehenden
und immer auf fliessenden Gewässer.
Die Weste müssen die Norm SN EN 393 oder ISO 12402-5 mit mind. 75 Newton Auftrieb entsprechen.

Im Ausland gelten die jeweiligen nationalen und lokalen Vorschriften.

Das Tragen oder mitführen der Rettungsweste ist auf gesetztes Wegen und auf Verlangen des Coachs zu verfolgen.

Der Kunde übernimmt Eigenverantwortung, dass er ärztlich attestiert sportgesund ist und keine
schwerwiegenden Erkrankungen des Herzkreislaufsystems, Epilepsien oder Atemwegserkrankungen hat.
Bei bestehender bekannter oder unbekannter Erkrankung erfolgen alle Aktivitäten in der PRS auf eigenes Risiko.
 
Jeder Kunde versichert, dass er 300 Meter bekleidet schwimmen kann.
 
6. Tarife, Kosten und Zahlung
 
Alle PRS-Grundtarife sind angegeben pro Person und Stunde:
- Lektionen Einzel (L1)                                  Fr.          94.--
- Lektionen 2 bis 3 Personen (L3)                Fr.          59.--
- Lektionen 4 bis 5 Personen (L5)                Fr.          39.--
- Motorbootbenutzung (MB) pro Kilometer   Fr.          1.30
- Benutzung Infrastruktur Unterrichtsorte gemäss separate Tarife
- Gebühr pro Mahnung                               Fr.          20.--

Die Lektionen werden monatlich oder bei vereinzelten Stunden auch eventuell in größeren Zeitabständen
in Rechnung gestellt. Die Zahlung muss netto innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgen.
Die Tarife und Kosten für ausgeschriebene Kurse (L6) und besondere Veranstaltungen (L8) (siehe Pkt. 8)
werden separat auf der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben.
Kurse werden bei Kursantritt, besondere Veranstaltungen nach Ablauf der Anmeldefrist in Rechnung gestellt.
 
Die Rücktrittskosten für die unter Punkt 8 erwähnte Aktivitäten betragen prozentual zum Rechnungsbetrag:
40 - 31      Tage vor der Aktivitäten                  20%
30 - 22      Tage vor der Aktivitäten                  35%
21 - 15      Tage vor der Aktivitäten                  50%
14 - 8        Tage vor der Aktivitäten                  75%
7 - 0          Tage vor der Aktivitäten                 100%
 
Die Kontoverbindungen für Überweisungen lauten:
PostFinance, Konto:14-241375-7, IBAN: CH94 0900 0000 1424 1375 7
Migros Bank AG Konto: 80-533-6, IBAN: CH91 0840 1000 0572 6224 1


7. Individuell vereinbarten Einzel- oder Gruppenlektionen
 
Die Buchung einer Lektion sollte im Beisein beider Parteien in die Ruderschulagenda eingetragen werden
oder per E-Mail oder SMS schriftlich bestätigt werden.
 
Die Auswahl eines bestimmten Coaches ist in der Regel nicht möglich. An Hand des Schriftverkehrs ist
keine Ableitung über die Anwesenheit des jeweiligen Coaches auszumachen.
 
Eine Lektion dauert 60 Minuten. Kürzere Lektionen sind nicht buchbar, längere hingegen nach expliziter
Absprache in Viertelstundenpartitionen.
Die Dauer impliziert die fürs Bereitmachen und Versorgen der Boote benötigte Zeit, sowie eine individuelle
Wechselzeit des Coaches.
 
Eine begonnene Lektion kann (auch bei Wetterumschlag) nicht abgebrochen, sondern nur unter angepassten
Bedingungen beendet werden.
 
Absagen seitens der Kunden werden nicht verrechnet, wenn sie fristgemäss bis spätestens 24 Std. vor Beginn
der Lektion stattgefunden haben und von der PRS rückbestätigt wurden.
Es werden nur fristgerechte, entgegengenommene Anrufe, oder SMS und E-Mails akzeptiert.
Kurzfristige E-Mails werden explizit nicht zur Absage akzeptiert.
Ein Verschieben ist nicht möglich. Eine gebuchte Lektion muss fristgemäss abgesagt und neu angesetzt werden.
 
Die Lektionen werden seitens der PRS abgesagt wenn auf Grund von Wellenbildung das Gewässer nicht ruderbar ist.
Diese Entscheidung obliegt dem Coach.
Objektives Kriterium sind die vermehrte Schaumkronenbildung oder die Sturmwarnungssignale.
Die Beurteilung erfolgt auf Grund der Wechselhaftigkeit des Wetters in der Regel vor Ort. In Grenzfällen findet die
Lektion unter angepassten Bedingungen (z.B. im Gig-Boot) statt.
 
Andere wetterbedingte Faktoren wie Kälte, Hitze, Nässe sind durch Kleidung beeinflussbar und gelten nicht als
Absagegrund.
Persönliche Hinderungs-gründe jeglicher Art hat der Kunde selber zu tragen.
 
Des Weiteren werden bei nicht ruderbaren Bedingungen pro Kunde und Jahr mind. 2 Lektionen mit
Alternativprogramm durchgeführt. Dazu zählen Theorie und Indoor-Rowing (Ergometer).

8. Ausgeschriebene Kurse (L6) und Besondere Veranstaltungen (L8)

Für diese Aktivitäten gelten die jeweils in den Ausschreibungen veröffentlichten zusätzlichen Konditionen.

Die Anmeldung erfolgt bei diesen Aktivitäten immer schriftlich per E-Mail oder Anmeldetalon.
Diese Anmeldung ist verbindlich.
Die Berücksichtigung für die Platzvergabe erfolgt nach Eingang der schriftlichen Anmeldung.
Der Preis dieser Aktivitäten beinhaltet die Coaching- und Organisations-kosten gemäss Ausschreibung.
Diese Aktivitäten finden, unter den Auflagen in der Ausschreibung, statt.
Die PRS behält sich das Recht vordas Programm kurzfristig den Gegebenheiten anzupassen.

9. Gerichtsstand

Für alle Streitfälle, unabhängig der Nationalität des Kunden und der Ortschaft wo das Ereignis stattgefunden hat,
sind ausschliesslich Schweizer Gerichte zuständig. Gerichtsstand ist Meilen im Kanton Zürich.

10. Schreibweise

Zugunsten einer optimalen Leseführung verzichtet die PRS auf eine weibliche und männliche Schreibweise.

11. Gültigkeit

Diese AGB der PRS gelten ab dem 1. März 2015 und ersetzen alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen.

 
 

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